Wochenarbeitszeit
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
| Gesichtet | ||
Dies ist die letzte gesichtete Version,
(zeige alle), freigegeben am 8. Mai 2008.
|
| In diesem Artikel oder Abschnitt fehlen folgende wichtige Informationen: Es fehlen: Internationale Wochenarbeitszeiten, die politischen und wirtschaftlichen Diskussion um die Wochenarbeitszeit, gesundheitliche Aspekte, die Urteile des EUGH zum Thema Bereitschaftsdienst ist Arbeitszeit und noch vieles andere mehr
Du kannst Wikipedia helfen, indem du sie recherchierst und einfügst. |
| Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. |
Die Wochenarbeitszeit bezeichnet die durchschnittliche Anzahl der Stunden, die ein Arbeitnehmer in einer Woche ohne Feiertage arbeiten muss. Sie ist häufig Gegenstand von Tarifverhandlungen und speziellen Arbeitszeitmodellen.
Inhaltsverzeichnis |
[Bearbeiten] Aktuell in Deutschland übliche Wochenarbeitszeiten
[Bearbeiten] 28,8-Stunden-Woche
Die sogenannte 4-Tage-Woche bei Volkswagen. Sie entspricht 36 Stunden an 5 Tagen.
[Bearbeiten] 35-Stunden-Woche
Forderung der IG Metall in den späten 1970er-Jahren und Streikthema 1984.
[Bearbeiten] 37,5-Stunden-Woche
Gilt seit 1991 im Einzelhandel.
[Bearbeiten] 38,5-Stunden-Woche
Galt seit 1990 im Öffentlichen Dienst, aber nur im Tarifgebiet West. Im Tarifgebiet Ost gilt nach dem TVöD weiterhin die 40-Stunden Woche. Aufgrund der Föderalismusreform I gelten für die Beamten nach den Arbeitszeitverordnungen überall unterschiedliche Arbeitszeiten von 40 bis 42 Wochenstunden.
[Bearbeiten] 40-Stunden-Woche
Früher übliche Arbeitszeit und derzeit von verschiedenen Arbeitgebergruppierungen wieder angestrebte allgemeingültige Arbeitszeit. Sie wurde 1965 in der Druckindustrie und 1967 in der Metallindustrie eingeführt. Im Oktober 2004 wurde die 40-Stunden-Woche wieder für alle Bundesbeamten in Deutschland eingeführt und gilt in den meisten Bundesländern ebenfalls für Landesbeamte (und damit auch Kommunalbeamte).
[Bearbeiten] 41-Stunden-Woche
Gilt seit 1. September 2003 für Beamte des Bundeslandes Baden-Württemberg. Gilt seit 2004 für Beamte des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen. Gilt seit 1. Oktober 2005 für alle Bundesbeamte ohne Kinder bzw. mit Kindern über 12 Jahre (für Bundesbeamte mit Kindern unter 12 Jahren gilt die Wochenarbeitszeit von 40 Stunden)
siehe: Arbeitszeitverordnungen
[Bearbeiten] 42-Stunden-Woche
Gilt seit:
- 1. Januar 2004 für hessische Landesbeamte
- 1. September 2004 für bis 60 Jahre alte bayerische Landesbeamte
[Bearbeiten] Historische Entwicklung der Wochenarbeitszeit
Die Wochenarbeitszeit ist in einer langfristigen Betrachtung deutlich rückläufig. Seit Mitte der 90er Jahre ist die Wochenarbeitszeit in vielen Bereichen wieder leicht ansteigend.
- 1825 82 Stunden
- 1875 72 Stunden
- 1900 60 Stunden (in 6 Tagen)
- 1913 57 Stunden
- 1918 8-Stunden-Tag
- 1932 42 Stunden
- 1941 50 Stunden
- 1950 48 Stunden
- 1956 Übergang zur 5-Tage-Woche
- 1965 40 Stunden
- 1984 38,5 Stunden
- 1995 35 Stunden (Druck-, Metall- und Elektroindustrie)[1]
[Bearbeiten] Internationaler Vergleich von Wochenarbeitszeiten
• Frankreich: 35-Stunden-Woche
[Bearbeiten] Wochenarbeitszeit in der Schweiz
- 42 Stunden Woche: Maschinen-Elektro-Metall Industrie, allg. Privatwirtschaft.
- 40 Stunden Woche: Staatsangestellte

