Klaus Sorgenicht

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Klaus Sorgenicht 2.v.l. in der Volkskammer 1989

Klaus Sorgenicht (* 24. August 1923 in Elberfeld; † 22. Oktober 1999 in Berlin[1]) war Leiter der Abteilung Staats- und Rechtsfragen des Zentralkomitees (ZK) der SED. Er war berüchtigt für die Härte, mit der er Gegner des politischen Systems der DDR verfolgte.[2]

Leben[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Nach Abschluss der Volks- und Handelsschule begann Sorgenicht eine kaufmännische Lehre. Nach kurzer Tätigkeit in diesem Beruf wurde er zum Kriegsdienst eingezogen und kam 1944 in sowjetische Kriegsgefangenschaft. In der Sowjetunion wurde er Mitglied des Nationalkomitees Freies Deutschland. Nach seiner Entlassung aus der Gefangenschaft wurde er Mitglied der KPD und war 1945/46 Oberbürgermeister von Güstrow. Bis 1949 war er Landrat des Kreises Güstrow.

Karriere in der DDR[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Sorgenicht war von 1949 bis 1951 als Leiter der Abteilung Personalangelegenheiten im Ministerium des Innern des Landes Mecklenburg tätig und 1951/52 in einer ähnlichen Position im Innenministerium der DDR. Von 1952 bis 1954 war er Leiter der Koordinierungs- und Kontrollstelle für die Arbeit der Verwaltungsorgane der DDR.

In den Jahren 1953 und 1954 studierte Sorgenicht an der Parteihochschule der KPdSU in Moskau. Im Jahr 1955 begann er ein Fernstudium an der Deutschen Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft in Potsdam, welches er 1959 als Dipl.-Staatswissenschaftler abschloss. Im Jahr 1968 promovierte Sorgenicht zum Dr. rer. pol.

Von 1958 bis 1990 war er außerdem Abgeordneter der Volkskammer und von 1963 bis 1990 Mitglied des Staatsrats der DDR.

Leiter der Abteilung Staats- und Rechtsfragen des ZK der SED[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Nach seiner Rückkehr vom Studium aus Moskau 1954 wurde Sorgenicht Leiter der Abteilung Staats- und Rechtsfragen des ZK der SED, er verblieb in dieser Stellung bis zur Wende 1989. Ihm oblag – in Zusammenarbeit mit dem MfS – die kadermäßige Überwachung der Richter und Staatsanwälte.[3] Zusammen mit Karl Polak führte er Anfang 1958 den Kampf gegen die verbliebenen „Revisionisten“ im Justizwesen der DDR, also jene Juristen, „die an bürgerlichen oder sozialdemokratischen Positionen festhielten“.[4] Die Kampagne mündete in die Babelsberger Konferenz im April desselben Jahres.[5] Sein Misstrauen gegen die Fachjuristen, deren Argumentation sich von den „ideologisch grobschlächtigen Ausführungen des Apparatschiks Sorgenicht“ drastisch unterschied, legte er nie ab.[6]

Mitwirkung an Todesurteilen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In seiner Funktion als Abteilungsleiter war er federführend mit der Vorbereitung und Durchführung der Prozesse gegen politische Gegner betraut,[7] u. a. einiger Schauprozesse („Prozesse vor erweiterter Öffentlichkeit“). Vor vielen Prozessen in den 1950er und Anfang der 1960er Jahre schlug Klaus Sorgenicht dem Politbüro vor, Todesurteile zu verhängen. Sobald sie vom Politbüro gebilligt worden waren, waren Sorgenichts Vorschläge für die Gerichte bindend, so in den Prozessen gegen Gerhard Benkowitz,[8] Heinz-Georg Ebeling und Paul Köppe,[9] Sylvester Murau,[10] Gottfried Strympe, Werner Flach[11] Karl Laurenz und Elli Barczatis.[12] Nachdem die Todesurteile gegen Karl Laurenz und Elli Barczatis gefällt worden waren, empfahl er Wilhelm Pieck, das Gnadengesuch abzulehnen.[13] Im RIAS-Prozess schlug Sorgenicht für Joachim Wiebach eine lebenslange Freiheitsstrafe vor.[14] In diesem Fall ging Ulbricht über Sorgenichts Vorschlag hinaus und verfügte die Todesstrafe.[15] Im Dezember 1961 schlug Sorgenicht vor, gegen einen Bauern die Todesstrafe zu verhängen, der sich dem forcierten Abschluss der Kollektivierung im Frühjahr 1960 widersetzt hatte. Die Partei machte ihn und einen anderen Bauern, der ebenfalls zum Tode verurteilt und hingerichtet wurde, dafür verantwortlich, dass in ihrem Dorf mehr als die Hälfte der Bauern, die 1960 in die Landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaft eingetreten waren, im Juli 1961 ihren Ausritt erklärt hatten.[16]

Das Wendejahr 1989 und die Zeit nach der Wende[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Anfang 1989 war Sorgenicht an der Vorbereitung der Wahlfälschung bei den Kommunalwahlen am 7. Mai 1989 beteiligt.[17] Am 22. und 23. Oktober 1989 verfasste er mit Erich Mielke, Wolfgang Herger und Friedrich Dickel für das Politbüro eine Vorlage zu „Maßnahmen zur Verhinderung der weiteren Formierung und zur Zurückdrängung antisozialistischer Sammlungsbewegungen“, einer der letzten Versuche der „alten Garde“ innerhalb der SED, die Demonstrationen für Freiheit „mit allen Mitteln“ zu beenden.[18] Diese Vorlage ist in mehreren Entwürfen überliefert, deren Duktus sich zunehmend verschärft. Das SED-Politbüro gab die Vorlage jedoch zur weiteren Überarbeitung an die Autoren zurück.[19]

1992 wurde Sorgenicht wegen Rechtsbeugung in Tateinheit mit Totschlag und Freiheitsberaubung in mehreren Fällen angeklagt.[20] Infolge krankheitsbedingter Verhandlungsunfähigkeit konnte er strafrechtlich nicht mehr zur Verantwortung gezogen werden.[21]

Auszeichnungen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Schriften[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Verfassung der DDR. Berlin 1969 (zus. mit W. Weichelt)
  • Staat, Recht und Demokratie nach dem IX. Parteitag der SED. Dietz, Berlin 1976.
  • Unser Staat in den 80er Jahren. Dietz, Berlin 1982.

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Fußnoten[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Ehrenbürger der Barlachstadt Güstrow (Memento des Originals vom 4. Dezember 2015 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.guestrow.de, abgerufen am 31. August 2015.
  2. Annette Weinke: Die DDR-Justiz im Umbruch 1989/90. In: Roger Engelmann, Clemens Vollnhals (Hg.): Justiz im Dienste der Parteiherrschaft. Rechtspraxis und Staatssicherheit in der DDR. Ch. Links, Berlin, 2., durchges. Aufl. 2000, ISBN 3-86153-184-4, S. 411–431, hier S. 423.
  3. Helmut Irmen: Stasi und DDR-Militärjustiz. Der Einfluss des Ministeriums für Staatssicherheit auf Strafverfahren und Strafvollzug in der Militärjustiz der DDR. De Gruyter, Berlin 2014, ISBN 978-3-11-031664-3, S. 62.
  4. Michael Stolleis: Ein Staat ohne Staatsrecht, eine Verwaltung ohne Verwaltungsrecht? – Zum öffentlichen Recht in der Rechtswissenschaft der DDR (Akademievorlesung in der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften am 5. März 2009), S. 45–47.
  5. Stefan Güpping: Die Bedeutung der „Babelsberger Konferenz“ von 1958 für die Verfassungs- und Wissenschaftsgeschichte der DDR. Berlin-Verlag Spitz, Berlin 1997, ISBN 3-87061-676-8.
  6. Christian Booß: Die gestaute Republik. Missglückter Generationswechsel und Reformstau als Voraussetzungen der Friedlichen Revolution. In: Bundeszentrale für politische Bildung (Hg.): Deutschland Archiv Online, 11. August 2014.
  7. Helmut Irmen: Stasi und DDR-Militärjustiz. Der Einfluss des Ministeriums für Staatssicherheit auf Strafverfahren und Strafvollzug in der Militärjustiz der DDR. De Gruyter, Berlin 2014, S. 325.
  8. „Hausmitteilung“ von Sorgenicht an Walter Ulbricht vom 13. Juni 1955. In: Stiftung Archiv der Parteien und Massenorganisationen der DDR im Bundesarchiv (SAPMO), Zentrales Parteiarchiv der SED, ZPA, Reg. Nr. IV/2/13. Siehe dazu: Karl Wilhelm Fricke, Peter Steinbach, Johannes Tuchel: Opposition und Widerstand in der DDR. Politische Lebensbilder. C.H. Beck, München 2002, ISBN 3-406-47619-8, S. 311–315, hier S. 314.
  9. Gerhard Sälter: Interne Repression. Die Verfolgung übergelaufener MfS-Offiziere durch das MfS und die DDR-Justiz 1954–1966. Hannah-Arendt-Institut für Totalitarismusforschung, Dresden 2002, ISBN 3-931648-39-7, S. 66–67. Online (PDF; 905 KB).
  10. Vorlage von Sorgenicht für das Politbüro vom 3. Januar 1956. In: Arbeitsprotokoll Nr. 2 des Politbüros vom 13. Januar 1956. Stiftung Archiv der Parteien und Massenorganisationen der DDR im Bundesarchiv (SAPMO), J IV 2/2 A/456, Az. 363 Js 74/93, Bl. 143–146; zitiert in: Gerhard Sälter: Interne Repression. Die Verfolgung übergelaufener MfS-Offiziere durch das MfS und die DDR-Justiz 1954–1966. Hannah-Arendt-Institut für Totalitarismusforschung, Dresden 2002, S. 110. Siehe dazu: Karl Wilhelm Fricke, Ilko-Sascha Kowalczuk: Der Wahrheit verpflichtet. Texte aus fünf Jahrzehnten zur Geschichte der DDR. Herausgegeben von der Stiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur und vom Deutschlandfunk. Ch. Links Verlag, Berlin 2000, ISBN 3-86153-208-5, S. 504.
  11. Falco Werkentin: „Souverän ist, wer über den Tod entscheidet“. Die SED-Führung als Richter und Gnadeninstanz bei Todesurteilen. In: Roger Engelmann, Clemens Vollnhals (Hg.): Justiz im Dienste der Parteiherrschaft. Rechtspraxis und Staatssicherheit in der DDR. Ch. Links, Berlin, 2., durchges. Aufl. 2000, S. 181–204, hier S. 190.
  12. Karl Wilhelm Fricke, Roger Engelmann: „Konzentrierte Schläge“. Staatssicherheitsaktionen und politische Prozesse in der DDR 1953–1956. Ch. Links Verlag, Berlin 1998, ISBN 3-86153-147-X, S. 335.
  13. Karl Wilhelm Fricke, Roger Engelmann: „Konzentrierte Schläge“. Staatssicherheitsaktionen und politische Prozesse in der DDR 1953–1956. Ch. Links Verlag, Berlin 1998, S. 194.
  14. Roger Engelmann: Blutjustiz als politisches Lehrstück. Todesurteile in DDR-Schauprozessen der fünfziger Jahre. In: Horch und Guck. Zeitschrift der Gedenkstätte Museum in der „Runden Ecke“ Leipzig, Jg. 2008, Heft 1, S. 8–13.
  15. Eberhard Wendel: Ulbricht als Richter und Henker – Stalinistische Justiz im Parteiauftrag. Zeugnisse deutscher Geschichte. Aufbau-Verlag, Berlin 1996, ISBN 3-351-02452-5, S. 105.
  16. Falco Werkentin: „Souverän ist, wer über den Tod entscheidet“. Die SED-Führung als Richter und Gnadeninstanz bei Todesurteilen. In: Roger Engelmann, Clemens Vollnhals (Hg.): Justiz im Dienste der Parteiherrschaft. Rechtspraxis und Staatssicherheit in der DDR. Ch. Links, Berlin, 2., durchges. Aufl. 2000, S. 181–204, hier S. 194.
  17. Klaus Bästlein: Eine Fälschung zu viel. Die DDR-Kommunalwahlen vom 7. Mai 1989. In: Jens Schöne (Hg.): Revolution. Die DDR im Jahr 1989. Der Berliner Landesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR, Berlin 2010, ISBN 978-3-934085-33-6, S. 19–47, hier S. 26.
  18. Walter Süß: Staatssicherheit am Ende. Warum es den Mächtigen nicht gelang, 1989 eine Revolution zu verhindern. Ch. Links Verlag, Berlin 1998, ISBN 3-86153-181-X, S. 364.
  19. Der Bundesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (BStU): Faksimile der Fassung vom 30. Oktober 1989.
  20. Klaus Bästlein: Der Fall Mielke. Die Ermittlungen gegen den Minister für Staatssicherheit der DDR. Nomos, Baden-Baden 2002, ISBN 3-7890-7775-5, S. 187.
  21. Karl Wilhelm Fricke: Der DDR-Schauprozess gegen den RIAS. In: Die Politische Meinung, Heft 427, Juni 2005, S. 63–67, hier S. 67.