Diskussion:Hotlinking

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Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel „Hotlinking“ zu besprechen. Persönliche Betrachtungen zum Thema gehören nicht hierher. Für allgemeine Wissensfragen gibt es die Auskunft.

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Rechtsberatungsersuchen[Quelltext bearbeiten]

Hallo Hotlinking-Fans und Gegner,

mich würde die rechtliche Seite des Hotlinking besonders interessieren.

Inwieweit stellt es bereits eine Urheberrechtsverletzung dar, wenn man z.B. in Foren Bilder hot verlinkt? Macht es einen Unterschied, wenn man die Quelle, also die Herkunfts-URL angibt?

Wenn Urheber das Hotlinking unterbinden, ist auf den ersatzweise eingeblendeten Bildern meist von Traffic-Klau die Rede. Ist Traffic-Klau bereits widerrechtlich oder muss derjenige, der öffentlich zugängliche Inhalte anbietet davon ausgehen, dass auch unerwünschter Traffic entsteht?

Muss es (hotlinking) ausdrücklich erlaubt oder ausdrücklich verboten werden, um rechtliche Sicherheit zu haben?

Vielleicht ist ja Jemand da draußen, der etwas mehr Ahnung hat als ich...

Vielen Dank schon mal für das Kommende :-)

---8<---

Das würde mich auch alles interessieren.

Insbesondere: Liegt überhaupt eine Nutzung gem. UrhG vor? Denn z.B. der Dienst, ein Bild zu übertragen wird ja vom gehotlinkten Server ausgeführt.

Strafrechtlich erscheint mir das auch zweifelhaft von so etwas wie "Erschleichung einer Dienstleistung" zu sprechen, wenn ein Bild öffentlich angeboten wird. Maßnahmen dagegen können einfach getroffen werden, wenn es nicht erwünscht ist.

Auch mich würde die rechtliche Seite brennend interressieren. In meinem konkreten Fall geht es um ein fortgeschritteneres Beispiel: Darf ich ein MP3, das auf einem anderen Server liegt, im Flash-Player meiner Website abspielen? (Ich kopiere die Datei ja nicht.) Wäre schön, wenn hier jemand profunde Auskunft geben oder gar ein eventuelles Rechtssprechungsbeispiel angeben kann.80.109.80.99 16:42, 12. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

da schon alt und ohnehin keine inhaltliche sondern rechtliche Frage: erledigtErledigt --Fritzbruno (Diskussion) 17:27, 21. Mai 2018 (CEST)[Beantworten]

Inline Links - Hotlinks Quelle ersichtlich?[Quelltext bearbeiten]

Es fehlt die Information ob Inline-links dasselbe sind wie Hotlinks und unter welchen Vorraussetzungen der Speicherort der Daten dem Konsumenten ersichtlich sind oder nicht. Wann sind sie lediglich nicht offensichtlich und wann sind sie auch in den Eigenschaften nicht mehr aufgeführt? --Diwas 21:05, 4. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Das "Hotlinking" verletzt weder das Urheberrecht (Urheberrechtsgesetz - UrhG), noch stellt es einen "Diebstahl" im Rechtssinne dar (§ 242 StGB), da nichts "vervielfältigt" wird, auch sonst nicht in Rechte des Urhebers eingegriffen wird und "Traffic" keine "Wegnahme einer fremden beweglichen Sache" darstellt. Eine analoge Anwendung des § 242 StGB scheidet aus, da einer solchen das verfassungsrechtliche Analogieverbot für Straftatbestände entgegensteht (Art. 103 Abs. 2 Grundgesetz - GG - ). Allenfalls ein Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) kommt in Frage, wenn ein Wettbewerber Datenmaterial eines anderen in seine Seite "einbringt" durch Hotlinking, weil er hierdurch wettbewerbswidrig ein fremdes Arbeitsergebnis ausnutzt; dies gilt jedoch allenfalls für kommerzielle Webpräsenzen. Allgemein ist das Verlinken, egal, in welcher Form, zulässig, auch als Hot- oder Inline-Linking. Siehe hierzu die Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2003 i. S. "Paperboy", Az.: I ZR 259/00 (insbes. S. 15 ff. der Urteilbegründung), erhältlich unter www.bundesgerichtshof.de. Wenn im Artikel "Hotlinking" von "moralischem Diebstahl" die Rede ist, so ist das Unsinn. Es gibt keinen "moralischen Diebstahl", und man kann nicht gleichzeitig im Internet präsent sein, aber nicht damit einverstanden sein, daß die eigene Seite oder deren Bestandteile aufgerufen werden. Dann sollte man eben auf die Webpräsenz konsequenterweise verzichten. Wer's anders sieht, möge erst die genannte BGH-Entscheidung lesen und einen Blick ins Urheberrechtsgesetz werfen.

Das genannte Urteil geht nicht auf Hotlinking ein. Verhandlungsgegenstand waren Hyperlinks auf die Unterseite einer Webpräsenz (Deep-Link). Das Einbinden von Inhalten fremder Webseiten mithilfe von Hotlinks oder Framing in andere Webseite kann sehr wohl problematisch sein, auch wenn es sich bei Hotlinks um eine Form von Deep-Links handelt. Hierzu sind schon mehrfach - wenn auch nicht höchstrichterlich - Urteile ergangen, eines ist im Artikel verlinkt. Eine kleine Zusammenfassung findet sich z.B. hier: http://www.internetrecht.justlaw.de/haftung-links.htm. Viele Grüße --C9neje 15:22, 16. Aug. 2009 (CEST)[Beantworten]

Wie Hotlinks ermitteln?[Quelltext bearbeiten]

Hallo, da ich kein Wikipadianer bin, möchte ich auch nichts auf der Seite verändern. Aber vielleicht ist es von Interesse, eine Methode zur Ermittelung von Hotlinks (wenngleich vermutlich nicht aller) zu benennen. Denn sehr viele Leute wissen gar nicht, dass ihre Daten benutzt werden - und sie wissen auch nicht, wie sie das ermitteln können. Ich habe mich in meinem Blog intensiv mit der Frage des Hotlinkings von Bildern beschäftigt. Vielleicht mag jemand dort nachlesen und es gegebenenfalls hier einarbeiten: - http://www.tagseoblog.de/das-hotlinking-problem-google-unter-zugzwang - http://www.tagseoblog.de/bildersuche-hotlinks-ermitteln-imagesite-abfrage Ansonsten, falls unerwünscht, bitte einfach diese Zeilen löschen... Gruß, Martin (nicht signierter Beitrag von 84.189.18.168 (Diskussion | Beiträge) 17:27, 28. Feb. 2010 (CET)) [Beantworten]

BGH-Urteil vom 9. Juli 2015[Quelltext bearbeiten]

Mit BGH-Urteil vom 9. Juli 2015 wurde das Einbetten fremder Videos mit dem Urheberrecht in Deutschland vereinbar erklärt.

Tuizhg (Diskussion) 22:31, 9. Jul. 2015 (CEST)[Beantworten]

seltsamer Artikel[Quelltext bearbeiten]

Was soll denn Hotlinking sein? Ich hab das Wort noch nie gehört. Die WP-Seite schreibt hier irgendwas von "hosts"? Was soll das sein, ein host? Ein Internet-Name, eine IP, ein Server, ein Fileserver? Wenn meine Homepage ein Bild eingebunden hat von http://cdn.akamai.com/ernsthugo.jpg ist das hotlinking? Wenn Facebook ein Bild eingebunden hat von fbcdn.net? Oder bezeichnet hotlinking das Klauen von Bildern? Wenn ich nach "hotlinking" bei Google schaue, dann gibt es fast nur Treffer von schlauen Seiten, die hotlinking erklären. Aber ich finde so gut wie keine Texte, die das Wort aktiv benutzen. --85.212.217.57 20:52, 17. Sep. 2017 (CEST)[Beantworten]