Direktion
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Direktion (von lateinisch directio „Richtung“) steht für:
- eine Weisung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer kraft des Direktionsrechts,
- die Geschäftsleitung eines Unternehmens (siehe unter Manager)
- der Direktor einer Schule (siehe unter Schulleitung)
- in Deutschland eine bestimmte Behörde (zumeist Mittelbehörde und häufig Bundesbehörde), z. B. Eichdirektion, Oberfinanzdirektion, Polizeidirektion, die deutschen Bundespolizeidirektionen usw. (beispielhaft aufgezählte aufgelöste Behörden bzw. veraltete Bezeichnungen: Oberpostdirektion, Reichsbahndirektion, Bundesbahndirektion, Grenzschutzdirektion)
- in der EU-Kommission eine Abteilung Direktion (Europäische Union)
- in Österreich auch eine Behörde oder ein Amt, z. B. die Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit, eine Landespolizeidirektion oder deren Vorgänger (Sicherheitsdirektionen, Bundespolizeidirektionen)
- in vielen Kantonen der Schweiz die Ministerien; siehe die jeweiligen Kantonsartikel
- in der Astrologie eine Methode für die Ereigniszeit-Berechnung im Horoskop, siehe Direktion (Astrologie)
- in der Musik bei Werken für Ensembles ohne einen Dirigenten die Notenstimme des führenden Instruments (meist Violine oder Klavier), in welcher die wichtigsten musikalischen Abläufe durch Stichnoten angedeutet sind
Siehe auch:
Wiktionary: Direktion – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen