User:A13ean/Work on Republikflucht

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Tunnel under the Berlin Wall which was used by East Germans fleeing into West Germany which was discovered and destroyed by the East German authorities in 1962

Republikflucht refers to the flight of citizens from East Germany, and its predecessor the Soviet occupation zone, without the permission of the local authorities. Between the founding of East Germany on 7 October 1949 until July of 1990 over 3.8 million people left East Germany, many of whom did this illegally at grave personal risk. Of those, more than 400 thousand would eventually return.[1] This number includes 480 thousand people who were legally allowed East Germany after 1962 with a temporary travel pass, but then failed to return, in violation of East German law.

Background[edit]

As early as 1945, before the founding of East Germany in 1949, thousands of residents in the Soviet occupation zone left for West Germany or West Berlin without permission of the occupying Soviet authorities. The East German government soon recognized this as a problem, and instituted an ordinance in 1951 which stated in part that:

Whoever migrates into West Germany or West Berlin must notify the police and turn in their personal identity papers. Whoever does not do this will be punished by three months in prison. [2]

This penalty was later raised in 1954 with a new ordinance which stated in part:

Whoever secretly leaves East Germany for a foreign territory will be punished with three years in prison.[3]

Later laws raised the penalty for illegal emigration even further.[4]

East Germany was a party to the International Covenant on Civil and Political Rights, Article 12 of which guarantees freedom of movement, including the right of persons to choose their residence and to leave a country. Article 13 of the Universal Declaration of Human Rights also states in part that "everyone has the right to leave any country, including his own, and to return to his country", and while the Universal Declaration of Human Rights is not a binding treaty, it defined freedoms required in the United Nations Charter, which East Germany joined in 1973. Despite this, the East German government systematically prevented its citizens from migrating to nations in Western Europe.

Limits on freedom of movement in East Germany[edit]

The freedom of movement for citizens of East Germany was sharply and restricted. After 1971 it was only possible to travel to Czechoslovakia and Poland (until 1980) without both a passport a visa. Personal travel and vacation passes were usually limited to a small number of nations: Bulgaria, North Korea, Mongolia, Poland, Romania, Czechoslovakia, the USSR, and Hungary.[5]

Travel to non-socialist foreign nations was strongly restricted and mostly impossible to the average citizen. A pass for foreign travel, if granted at all, often took more than a year to be issued and had several important drawbacks for the traveler (and often their family). The awarding of such passes were often manipulated by the Stasi and accompanied by threats and surveillance. Tens of thousands of East German citizens were sent to prison just for requesting a travel pass.[6] [7] Personal travel for pressing family matters (the death of a relative or a important wedding anniversary for example) was often restricted to single travelers and not their families starting in the 1970s, and even then it was subject to approval from the Stasi. Travel passes could also be revoked at any time for any reason. Travel for anyone with a state security clearance was rarely approved.

The most commonly approved travel pass was for temporary travel by retirees.

Für wenige nach strikten Kriterien ausgewählte Jugendliche, die als politisch zuverlässig galten, gab es über das Reisebüro der FDJJugendtourist“ auch Möglichkeiten für Touristen-Reisen in den Westen[8], die dann in Form von straff organisierten Gruppenreisen stattfanden.

Dienstreisen von Wissenschaftlern, Managern, LKW-Fahrern, Piloten, Seeleuten, Lokführern, Journalisten, Bauarbeitern, Sportlern (siehe Sportlerflucht aus der DDR), Künstlern etc. (sogenannte Reisekader) in den Westen wurden ebenfalls erst nach einer Sicherheitsüberprüfung auf politische Zuverlässigkeit durch das MfS genehmigt.

Der Mangel an legalen Möglichkeiten veranlasste viele Menschen, die im Rahmen einer erlaubten Westreise im Westen waren, ohne Genehmigung der DDR-Behörden nicht wieder in die DDR zurückzukehren. Derartige Flüchtlinge hießen in der Behördensprache Verbleiber.

Eine legale Ausreise ohne Genehmigung der Behörden der DDR war erst im Vorfeld der Wiedervereinigung ab Sommer 1990 möglich. Der Vertrag über die Schaffung einer Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Bundesrepublik Deutschland vom 18. Mai 1990 bestimmte in Artikel 4. Rechtsanpassung, dass die in seiner Anlage III bezeichneten Vorschriften aufzuheben sind. Dort war unter 19. Änderungen und Ergänzungen des Strafgesetzbuches festgelegt, dass das Strafgesetzbuch der Deutschen Demokratischen Republik durch Aufhebung [...] der §§ 90, 99, 105, 106, 108, 213, 219, 249 geändert wird. Es gab damit ab dem 1. Juli 1990 keinen Ungesetzlichen Grenzübertritt mehr.

Gründe für eine „Republikflucht“[edit]

Die Gründe für das Verlassen der DDR waren sehr unterschiedlich. Von den vor dem Mauerbau Geflüchteten gaben 56 % politische Gründe an, darunter mit 29 % als am häufigsten genanntem Grund ihre „Ablehnung politischer Betätigung“ oder von „Spitzeldiensten“ sowie „Gewissensnotstände und Einschränkung von Grundrechten“. An zweiter Stelle folgten mit 15 % persönliche oder familiäre Gründe, mit 13 % wirtschaftliche Gründe, meistens waren dies die „Zwangskollektivierung“ und „Verstaatlichung“, 10 % gaben den Wunsch nach besseren Einkommens- oder Wohnverhältnissen an.[9] Die Motive blieben bis in die letzten Jahre der DDR ähnlich.[10] Die von der Propaganda der DDR behauptete gezielte Abwerbung durch den Westen fand dagegen nicht statt.[11] Eine Flucht aus der DDR war bis 1961 wegen der offenen Grenze zu West-Berlin verhältnismäßig gefahrlos und sie führte in kein fremdes Land, sondern in den Westen des geteilten Deutschlands. Sowohl die Bewohner der DDR als auch die der Bundesrepublik galten als deutsche Staatsbürger mit derselben Staatsangehörigkeit. Nach einigen Jahren der Unwilligkeit[12] zeigte sich die Bundesrepublik als ein aufnahmefähiges und -williges Land, in dem dieselbe Sprache gesprochen wurde und wo den Übersiedlern gesetzlich verankerte Hilfen zustanden. Dabei blieb es auch, als die DDR 1967 eine eigene Staatsbürgerschaft der DDR für ihre Bürger einführte.

Folgen für die DDR[edit]

„Republikflucht“ war für die DDR aus mehreren Gründen ein schwerwiegendes Problem:

  • Schäden für die Volkswirtschaft: Der DDR gingen durch die Abwanderung gut ausgebildete Fachkräfte verloren („Braindrain“), die dringend benötigt wurden. Die Ausbildung der nach 1945 Ausgebildeten war von der DDR finanziert worden;
  • ideologische Schäden: die ausreisenden DDR-Bürger leugneten die angebliche Überlegenheit des „real existierenden Sozialismus“;
  • der Schaden für das außenpolitische Ansehen;
  • DDR-Flüchtlinge berichteten in der Bundesrepublik über ihre Fluchtgründe und die Zustände in der DDR (siehe auch Zeitzeuge, Oral History); Medien der Bundesrepublik berichteten darüber und machten damit die wirklichen Zustände in der DDR im Westen bekannter.

Rechtslage[edit]

Völkerrechtliche Bewertung[edit]

Da die DDR sowohl den „Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte“ als auch die Schlussakte von Helsinki unterschrieben hatte, die Freizügigkeit garantierten, gab es 1977 und 1984 eine Anhörung der DDR vor dem Menschenrechtsausschuss der Vereinten Nationen zu den Verhältnissen an der Westgrenze und den dazugehörigen Ausreiseregelungen. Die DDR berief sich dabei auf den Artikel 12 Abs. 3 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte:

„Artikel 12 (3) Die oben erwähnten Rechte dürfen nur eingeschränkt werden, wenn dies gesetzlich vorgesehen und zum Schutz der nationalen Sicherheit, der öffentlichen Ordnung (ordre public), der Volksgesundheit, der öffentlichen Sittlichkeit oder der Rechte und Freiheiten anderer notwendig ist und die Einschränkungen mit den übrigen in diesem Pakt anerkannten Rechten vereinbar sind.“

Rechtslage in der DDR[edit]

Der Straftatbestand, der die Flucht aus der DDR kriminalisierte, wurde in der DDR und auch in der Bundesrepublik Deutschland fast immer Republikflucht genannt. Weniger gebräuchlich war die offizielle Bezeichnung Ungesetzlicher Grenzübertritt, geregelt in § 213[13] des Strafgesetzbuches der DDR.

Nach § 213 Absatz 1 StGB-DDR vom 12. Januar 1968 war der Grundtatbestand des Ungesetzlichen Grenzübertritts im Höchstmaß mit einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren strafbewehrt. In der Rechtspraxis wurde jedoch häufig ein „schwerer Fall“ gemäß Absatz 2 angenommen, die Höchststrafe betrug dann 5 Jahre Freiheitsstrafe. Durch Gesetz vom 28. Juni 1979 wurde der § 213 neugefasst, der nunmehr in Absatz 3 geregelte „schwere Fall“ sah ab diesem Zeitpunkt eine Höchststrafe von 8 Jahren Freiheitsstrafe vor. Gemäß Absatz 3, Punkt 3 und 4, lag ein schwerer Fall bereits dann vor, wenn die Tat „mit besonderer Intensität“, „durch Urkundenfälschung“ oder „unter Ausnutzung eines Verstecks“ erfolgte.

Maßnahmen der DDR[edit]

thumb|Berliner Mauer, 1986

Die Regierung der DDR versuchte, die Zahl der „Republikflüchtlinge“ einerseits durch sozialpolitische Maßnahmen niedrig zu halten, andererseits aber auch durch massive Abriegelung der Grenzen mit Sperranlagen. Seit der Verordnung über Maßnahmen an der Demarkationslinie zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und den westlichen Besatzungszonen vom 26. Mai 1952 wurde die innerdeutsche Grenze massiv abgeriegelt, am 13. August 1961 wurde die Berliner Mauer errichtet.

Die Grenztruppen der DDR sollten diese – „Republikflucht“ genannten – Fluchtversuche auf jeden Fall verhindern. An der gesamten innerdeutschen Grenze standen Posten der Grenztruppen, die zur Verhinderung von Grenzdurchbrüchen auch Gebrauch von der Schusswaffe machten (Schießbefehl); dort waren auch Minen und Selbstschussanlagen installiert. Das hatte zur Folge, dass viele Menschen beim Versuch, die DDR zu verlassen, getötet wurden. Nach Angaben der Berliner „Arbeitsgemeinschaft 13. August“ starben zwischen 1949 und 1989 insgesamt 1135 Menschen bei Grenzzwischenfällen an der innerdeutschen Grenze. Darunter befinden sich 200 DDR-Grenzer, die durch Suizid oder Unfälle mit Schusswaffen ums Leben kamen.[14] Mindestens 25 Grenzsoldaten wurden bei Grenzdurchbrüchen an der innerdeutschen Grenze erschossen (siehe Todesfälle unter DDR-Grenzern).[15]

Ehemalige bulgarische Grenzoffiziere gaben in der bulgarischen Zeitschrift „Anti“ Anfang 1993 an, dass die DDR-Botschaft in Sofia bulgarischen Grenzern für jeden getöteten DDR-Flüchtling eine Prämie in Höhe von 2000 Lewa (damals umgerechnet etwa 1000 D-Mark) gezahlt hätte, zudem seien mehrere Tage Sonderurlaub gewährt worden[16].

Das letzte Todesopfer, das erschossen wurde, war Chris Gueffroy, der 1989 an der Berliner Mauer starb. Danach kam Winfried Freudenberg bei einem missglückten Fluchtversuch mit einem Leuchtgasballon ums Leben[17].

Der Versuch der „Republikflucht“ wurde bestraft. Nach einigen Schätzungen wurden rund 75.000 Menschen wegen Fluchtversuchen verurteilt, in der Regel mit Gefängnisstrafen zwischen einem und drei Jahren und anschließender besonderer Überwachung durch das MfS. Wer bewaffnet war, Grenzanlagen beschädigte, als Armeeangehöriger oder als Geheimnisträger bei einem Fluchtversuch gefasst wurde, dem drohten bis zu acht Jahre Gefängnis. Der Vollzug von Untersuchungs- und Strafhaft in der DDR war härter als in der Bundesrepublik Deutschland – zumal bei „politischen“ Delikten wie der „versuchten Republikflucht“. In den 1980er Jahren wurden jährlich 1500 bis 2000 Menschen wegen versuchter Republikflucht inhaftiert.

Seit den 1960er Jahren durften viele der Gefangenen nach Freikauf durch die Bundesrepublik ausreisen.

Wege der Flucht[edit]

Das Ziel der Fluchtversuche war in fast allen Fällen die Bundesrepublik Deutschland. Viele flüchteten aber zunächst in dritte Staaten, aus denen die Weiterreise in die Bundesrepublik möglich war. Spektakulär waren Fluchten durch Fluchttunnel, von denen es mindestens 39 Versuche gab, wie durch die Tunnel 29 und 57. Auch auf dem Luftwege mit Heißluftballonen oder Leichtflugzeugen gelangten Flüchtige in den Westen. Weniger spektakulär, aber kaum weniger gefährlich waren Fluchtversuche über die Ostsee oder über andere RGW-Staaten.

Diese oft riskanten Fluchtwege machten jährlich aber nur wenige hundert Fälle aus, die weitaus meisten der tausenden von DDR-Flüchtlingen jährlich nutzten hingegen einen legalen Aufenthalt im NSW. Die Behörden („Organe“) der DDR erteilten daher Reisegenehmigungen nur für Personen, die als ideologisch gefestigt, also als politisch zuverlässig, angesehen wurden, enge Familienbindungen in der DDR hatten oder bei denen aus anderen Gründen eine nur geringe Fluchtgefahr angenommen wurde. Eine Mitgliedschaft in der SED war dabei von Vorteil.

1989 trug die Flucht zahlreicher DDR-Bürger über die nunmehr offene ungarische Grenze und über die Botschaften der Bundesrepublik Deutschland in der Tschechoslowakei und Polen mit zur sogenannten „Wende“ bei, die zur Deutschen Wiedervereinigung führte.

Umfang[edit]

Die Republikflucht stand ab Mitte der 1970er Jahre im Mittelpunkt der Arbeit des MfS. Die Stasi hatte im Frühjahr 1975 auf Anweisung Erich Mielkes eine „Zentrale Koordinierungsgruppe Bekämpfung von Flucht und Übersiedlung“ (ZKG) geschaffen, der 1989 446 Mitarbeiter (zzgl. der IM und OibE) angehörten. Die ZKG führte eine detaillierte Statistik über Fälle von (versuchter) Flucht.

Jahr gelungene Fluchtversuche verhinderte Fluchtversuche Gesamt
gesamt Ausschleusungen Verbleiber gesamt Ausschleusungen
1976 951 287 286 3.620 191 4.571
1977 927 215 246 3.601 233 4.528
1978 778 118 254 2.886 254 3.664
1979 832 86 340 2.856 259 3.688
1980 872 72 412 3.321 315 4.193
1981 663 129 309 2.912 211 3.575
1982 647 89 326 3.077 131 3.724
1983 697 85 382 2.910 - 3.607
1984 627 39 291 1.968 59 2.595
1985 627 29 314 1.509 61 2.136
1986 1.539 32 1.299 2.173 34 3.712
1987 3.565 47 3.235 3.006 35 6.571
1988 6.543 68 5.898 4.224 81 10.767
1989 (8.10.) 53.576 8.746

[18]

Als „Verbleiber“ bezeichnete das MfS Personen, die von einer Privat- oder Dienstreise in den Westen nicht mehr in die DDR zurückkehrten, als „Ausschleusung“ andere gelungene Fluchtversuche (hierbei musste keine Fluchthilfe vorliegen).

November 1989 und Wiedervereinigung[edit]

Die Berliner Mauer wurde am 9. November 1989 geöffnet und mit ihr die Grenzen der DDR; allen Bürgern wurde die freie Ausreise gestattet. Der Begriff der Republikflucht wurde damit obsolet. Dennoch verließen weiterhin Menschen die DDR bzw. später die neuen Bundesländer in Richtung Westen. 1990 war diese Bevölkerungsbewegung ein Hauptargument für eine schnelle Wiedervereinigung, da eine Entvölkerung dieser Gebiete von niemandem gewünscht wurde.

Einige westdeutsche Politiker wiederum erwogen damals, den Ostdeutschen die Übersiedlung zu erschweren. So forderte Oskar Lafontaine, damals saarländischer Ministerpräsident und Mitglied der SPD, Ende November 1989, ihnen die nach dem Grundgesetz zustehende Staatsbürgerschaft nicht mehr zu geben. Dies war allerdings auch in der SPD nicht mehrheitsfähig.[19]

Rechtliche Bewertung nach 1990[edit]

Im sogenannten ersten Mauerschützen-Urteil hat der BGH in der Staatspraxis der DDR bestehende Rechtfertigungsgründe für den Schußwaffengebrauch an der Berliner Mauer und der innerdeutschen Grenze als unvereinbar mit dem Internationalen Pakt über Bürgerliche und Politische Rechte (IPBPR) verworfen.[20]

Darüber hinaus stellte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mit Urteil vom 22. März 2001 fest:

„[…] die Anwendung des Schießbefehls an der innerdeutschen Grenze stellt daher einen Verstoß gegen den völkerrechtlichen Schutz des Lebens dar […], das zur Tatzeit von der DDR international anerkannt war“ (Art. 6 Pakt) …

Das Grenzregime und der Schießbefehl könnten ebenfalls eine Verletzung des Rechts auf Freizügigkeit darstellen. Der von der DDR ratifizierte IPbpR garantiert in Art. 12 Abs. 2 das Recht auf Freizügigkeit, wie auch Art. 2 Abs. 2 des 4. ZP-EMRK. Der Gerichtshof war auch hier der Ansicht, dass die Ausnahmeklauseln, auf die sich die Beschwerdeführer beriefen, nicht einschlägig waren. Er argumentierte, dass das Hindern fast der gesamten Bevölkerung am Verlassen ihres Staates keineswegs notwendig war, um die Sicherheit des Staates oder andere Interessen zu schützen:

„‚[…] Schließlich war die Art und Weise, in der die DDR das Ausreiseverbot gegenüber ihren Staatsangehörigen durchsetzte und Verletzungen dieses Verbots bestrafte, unvereinbar mit einem anderen im Pakt garantierten Recht, nämlich dem in Art. 6 garantierten Recht auf Leben, sofern in dieses eingegriffen wurde.‘
‚So stellte der Gerichtshof fest, daß das Grenzsystem, insbesondere der Schießbefehl, ebenfalls einen Verstoß gegen das im Pakt verankerte Menschenrecht auf Freizügigkeit darstellte.‘“
[21]

Siehe auch[edit]

Verweise[edit]

Literatur[edit]

  • Volker Ackermann: Der „echte“ Flüchtling. Deutsche Vertriebene und Flüchtlinge aus der DDR 1945–1961, Osnabrück 1995 (= Studien zur historischen Migrationsforschung 1).
  • Henrik Bispinck: „Republikflucht“. Flucht und Ausreise als Problem der DDR-Führung. In: Dierk Hoffmann, Michael Schwartz, Hermann Wentker (Hrsg.): Vor dem Mauerbau. Politik und Gesellschaft der DDR der Fünfziger Jahre, München 2003, S. 285–309.
  • Henrik Bispinck: Flucht- und Ausreisebewegung als Krisenphänomene: 1953 und 1989 im Vergleich. In: ders., Jürgen Danyel, Hans-Hermann Hertle, Hermann Wentker (Hrsg.): Aufstände im Ostblock. Zur Krisengeschichte des realen Sozialismus, Berlin 2004.
  • Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen (Hrsg.): Der Bau der Mauer durch Berlin : die Flucht aus der Sowjetzone und die Sperrmaßnahmen des kommunistischen Regimes vom 13. August 1961, 1. ergänzte Aufl., Wolfenbüttel : Roco-Druck, 1988.
  • Bettina Effner, Helge Heidemeyer (Hrsg.): Flucht im geteilten Deutschland, Berlin 2005.
  • Uwe Gerig (Hrsg.): Wir von drüben: zwanzig Schicksale im geteilten Deutschland. Asendorf : MUT-Verl., 1989. ISBN 3-89182-038-0.
  • Helge Heidemeyer: Flucht und Zuwanderung aus der SBZ/DDR 1945/49–1961. Die Flüchtlingspolitik der Bundesrepublik Deutschland bis zum Bau der Berliner Mauer, Düsseldorf 1994 (= Beiträge zur Geschichte des Parlamentarismus und der politischen Parteien 100).
  • Elke Kimmel: „…war ihm nicht zuzumuten, länger in der SBZ zu bleiben“. DDR-Flüchtlinge im Notaufnahmelager Marienfelde, Berlin 2009.
  • Damian van Melis, Henrik Bispinck (Hrsg.): Republikflucht. Flucht und Abwanderung aus der SBZ/DDR 1945–1961, München 2006.
  • Bodo Müller: Faszination Freiheit: Die spektakulärsten Fluchtgeschichten. Ch. Links Verlag, Berlin, 2000, ISBN 3-86153-216-6.
  • Norbert Nail: Zwischen Verlegenheit und Manipulation. Bezeichnungen für Deutsche, die die Deutsche Demokratische Republik verlassen haben. In: Muttersprache 85 (1975), S. 273–277.
  • Charlotte Oesterreich: Die Situation in den Flüchtlingseinrichtungen für DDR-Zuwanderer in den 1950er und 1960er Jahren. „Die aus der Mau-Mau-Siedlung“. Verlag Dr. Kovac, Hamburg 2008, ISBN 978-3-8300-3498-8.
  • Gerwin Udke: Dableiben – Weggehen – Wiederkommen. Abwanderung aus Ostdeutschland 1945 bis heute. Motive, Hintergründe, Folgen, Auswege. Pro Literatur Verlag, Mammendorf 2008. ISBN 3-8661-1391-9.

Filmische Darstellungen[edit]

  • Preis der Freiheit, Fernsehspiel 1966.
  • Mit dem Wind nach Westen, Spielfilm 1982. Deutscher Kinostart am 12. Februar 1982.
  • Der Tunnel (1999), Dokumentarfilm 1999. Erstausstrahlung am 6. November 1999 im SWR.
  • Der Tunnel (2001), Filmdrama 2001. Erstausstrahlung am 21/22. Januar 2001 auf SAT1.
  • Es geschah im August - Der Bau der Berliner Mauer, Dokumentarfilm 2001. Erstausstrahlung am 13. August 2001 in der ARD.
  • Flucht in die Freiheit - Mit dem Mut der Verzweiflung, Dokumentation 2009. Erstausstrahlung am 22. September 2009 im ZDF.
  • Flucht in die Freiheit - Mit allen Mitteln, Dokumentation 2009. Erstausstrahlung am 29. September 2009 im ZDF.
  • Böseckendorf – Die Nacht, in der ein Dorf verschwand, Fernsehfilm 2009. Erstausstrahlung am 22. September 2009 auf SAT1.
  • Westflug – Entführung aus Liebe, Fernsehfilm 2010. Erstausstrahlung am 26. September 2010 auf RTL.

Weblinks[edit]

Einzelnachweise[edit]

  1. ^ Bettina Effner, Helge Heidemeyer (Hrsg.): Flucht im geteilten Deutschland. Erinnerungsstätte Notaufnahmelager Marienfelde, be.bra verlag, Berlin 2005, S. 27/28).
  2. ^ Verordnung über die Rückgabe Deutscher Personalausweise bei Übersiedlung nach Westdeutschland oder Westberlin vom 25. Januar 1951.
    § 1:Wer nach Westdeutschland oder nach Westberlin [...] übersiedelt, hat sich bei [...] der Volkspolizei abzumelden und seinen Personalausweis [...] zurückgeben.
    § 2: Wer [...] Personalausweise nicht zurückgibt, wird mit Gefängnis bis zu drei Monaten [...] bestraft.
  3. ^ Paß-Gesetz der Deutschen Demokratischen Republik vom 15. September 1954
    § 8. (1): Wer ohne Genehmigung das Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik nach dem Ausland verläßt [...], wird mit Gefängnis bis zu drei Jahren bestraft.
  4. ^ Gesetz zur Ergänzung des Strafgesetzbuches vom 11. Dezember 1957 § 21
  5. ^ „Verordnung über Reisen von Bürgern der Deutschen Demokratischen Republik nach dem Ausland“ vom 30. November 1988
  6. ^ Auf den Spuren einer Diktatur Bundeszentrale für politische Bildung
  7. ^ ZDF Politik und Zeitgeschehen 3. Oktober 2004
  8. ^ Bundeszentrale für politische Bildung Verweigerung der Reiseerlaubnis
  9. ^ Hartmut Wendt: Die deutschen Wanderungen - Bilanz einer 40jährien Geschichte von Flucht und Ausreise, in: Deutschland Archiv 4, April 1991, Heft 24, S. 386-395, hier S. 389
  10. ^ Video (Aufnahmen von Fluchtaktionen und Fluchtgründen) des Magazins Kontraste vom 27. September 1988 auf den Internetseiten der Bundeszentrale für politische Bildung, sowie Text der Bundeszentrale vom 30. September 2005 – mit zufällig entstandenen Filmaufnahmen einer Flucht durch die Spree
  11. ^ Internetseiten der Bundeszentrale für politische Bildung
  12. ^ Gerhard A. Ritter: Die menschliche "Sturmflut" aus der "Ostzone", in: Bettina Effner, Helge Heidemeyer (Hrsg.): Flucht um geteilten Deutschland. Erinnerungsstätte Notaufnahmelager Marienfelde, be.bra verlag, Berlin 2005, S. 33-47, hier S. 33-35 und 45.</
  13. ^ www.verfassungen.de: Wortlaut des StGB-DDR (Fassung des § 213 von 1968 und geänderte Fassung von 1979). Abgerufen am 7. Februar 2009.
  14. ^ Die Welt Die mörderische Bilanz der Mauer, 28. Juli 2006
  15. ^ Kurt Frotscher, Horst Liebig: Opfer deutscher Teilung, beim Grenzschutz getötet, GNN-Verlag, Schkeuditz 2005, ISBN 3-89819-198-2.
  16. ^ Ein Tausender pro Todesschuss
  17. ^ Chronik der Mauer der Bundeszentrale für politische Bildung
  18. ^ Bernd Eisenfeld: Die Zentrale Koordinierungsgruppe Bekämpfung von Flucht und Übersiedlung. In: Klaus-Dietmar Henke, Siegfried Suckut, Clemens Vollnhals, Walter Süß, Roger Engelmann (Hrsg.): Anatomie der Staatssicherheit -Geschichte, Struktur und Methoden, MfS-Handbuch, Berlin 1996, Der Bundesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik, Online, S. 49.
  19. ^ Werner Weidenfeld / Karl-Rudolf Korte (Hrsg.): Handbuch Zur Deutschen Einheit. 1949-1989-1999, Campus Verlag: Frankfurt am Main u. a. 1999, S. 806.
  20. ^ Rechtsauffassung des BGH
  21. ^ Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

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