User:Neun-x/sandbox
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thumb|240px|Kriegsverlauf 1943–1945
„Fester Platz“ was in times before 1900 a synonym for Festung.
Während des Zweiten Weltkrieges (1939–1945) prägte Adolf Hitler den Begriff um: als Bezeichnung von Orten, die aufgrund ihrer operativen Bedeutung als Verkehrsknotenpunkte besonders hartnäckig verteidigt werden sollten, auch wenn das ihre Einschließung bedeutete. Das Konzept der „Festen Plätze“, das im März 1944 etabliert wurde, bewährte sich nicht und führte zu größeren Verlusten der Wehrmacht.
Konzept der „Festen Plätze“
[edit]In den großen Sommerschlachten des Jahres 1943 hatte die Rote Armee die Verbände der Wehrmacht zurückgedrängt.[1] Sie stand an der Grenze zu Weißrussland und hatte auch den größten Teil der Ukraine zurückerobert. Damit näherte sie sich den Grenzen des „Generalgouvernements für die besetzten polnischen Gebiete“. Um diesen Vormarsch aufzuhalten, entwickelte Hitler Anfang März 1944 die Idee, „Feste Plätze“ einzurichten. Er meinte damit Orte, denen aufgrund ihrer Lage als logistische Verkehrsknotenpunkte eine operative oder gar strategische Bedeutung zukam. Diese Orte würde der Gegner erst einnehmen müssen, um seinen Vormarsch fortzusetzen, und solange würden ihm wichtige Verkehrsverbindungen versperrt:
Die „festen Plätze“ sollen die gleichen Aufgaben wie die früheren Festungen erfüllen. Sie haben zu verhindern, daß der Feind diese operativ entscheidenden Plätze in Besitz nimmt. Sie haben sich einschließen zu lassen und dadurch möglichst starke Feindkräfte zu binden. Sie haben dadurch mit die Voraussetzung für erfolgreiche Gegenoperationen zu schaffen.
— Adolf Hitler (8. März 1944)[2]
Ein anderer wichtiger, im Befehl aber nicht genannter Grund für die Einrichtung „Fester Plätze“ wurde später durch Generalfeldmarschall Ernst Busch (1885–1945) eingeräumt. So war es auch aus politisch-propagandistischen Gründen notwendig, größere in der Welt bekannte Städte zu halten, auch wenn das militärischer Logik widersprach. Die „Festen Plätze“ waren also gleichsam Prestige-Objekte.[3]
Organisation eines „Festen Platzes“
[edit]thumb|Lage der 29 von Hitler am 8. März 1944 festgelegten „Festen Plätze“ Organisatorisch unterstanden die „Festen Plätze“ den Oberbefehlshabern der an dem Frontabschnitt eingesetzten Heeresgruppen. Diese durften sie taktisch gegebenenfalls dem Stab einer Armee unterstellen. Bei allen übrigen Entscheidungen war zuvor die Genehmigung des Oberkommandos der Wehrmacht einzuholen. So konnte ein „Fester Platz“ nur auf Befehl des Oberbefehlshabers einer Heeresgruppe aufgegeben werden, und dann auch nur mit Hitlers ausdrücklicher Zustimmung.[2]
Der Kommandant eines „Festen Platzes“ sollte im Generalsrang stehen und „ein besonders ausgesuchter, harter Soldat“ sein, dessen Aufgabe darin bestand „den Ortsstützpunkt mit allen Mitteln zäh zu verteidigen und dadurch die Voraussetzungen für erfolgreiche Weiterführung des Kampfes in seinem Frontabschnitt zu schaffen.“ Weiter hieß es: „Der Kommandant des festen Platzes haftet mit seiner Soldatenehre für die Erfüllung seiner Aufgaben bis zum letzten.“ Ihm unterstanden alle Personen, Soldaten wie auch Zivilisten, die sich im Ort befanden. Zudem verfügte er über die militärgerichtliche Strafgewalt, wozu ihm fliegende Militär- und Standgerichte zugeteilt wurden.[2]
Ein Beispiel für die Haftung des Kommandanten stellt General der Infanterie Otto Lasch (1893–1971) dar. Dieser hatte als Kommandant der „Festung“ Königsberg am 10. April 1945 ohne Erlaubnis kapituliert (→ Schlacht um Ostpreußen). Er wurde daraufhin in Abwesenheit zum Tod durch den Strang verurteilt und seine Familie zur Sippenhaft herangezogen. Die Tochter des Generals wurde umgehend verhaftet.[4]
Jeder „Feste Platz“ wurde mit einer ständigen Sicherheitsbesatzung versehen, die für die Instandhaltung der Verteidigungsanlagen sorgte und die Objekte vor überraschenden Angriffen schützte. Im Falle einer Bedrohung des Ortes wurden weitere Truppen zur Verteidigung abgestellt, womit die Gesamtbesatzung erreicht wurde. Die Truppenstärke richtete sich nach der militärischen Lage sowie den Aufgaben des Kommandanten und lag im Ermessensspielraum des Oberbefehlshabers der jeweiligen Heeresgruppe.[2]
Umsetzung des Konzeptes
[edit]Der Führerbefehl vom 8. März 1944 bestimmte in einer Anlage sogleich 29 Orte zu „Festen Plätzen“ (siehe Abbildung oben). Außerdem wurden darin die Generalstäbe der vier Heeresgruppen, in deren Bereich diese Orte lagen, dazu aufgefordert, weitere Vorschläge für mögliche „Feste Plätze“ einzureichen. Im Durchschnitt erhielten diese eine Sicherheitsbesatzung von einem verstärkten Bataillon sowie eine vorgesehene Gesamtbesatzung von zwei Divisionen (im Falle Vitebsk sogar drei Divisionen). Allein im Bereich der Heeresgruppe Mitte waren durch diese Maßnahmen 21 Divisionen gebunden.[5] Dies führte zu Kontroversen innerhalb der Stäbe der Frontbefehlshaber. Der Stabschef der Heeresgruppe Mitte, Generalleutnant Hans Krebs (1898–1945), wandte sich in einer Denkschrift schon am 15. März gegen die Einrichtung „Fester Plätze“. Er führte an, dass die dafür benötigten Verbände, Baumaterialien und Pionierkräfte an der Front fehlen würden, es die angespannte Munitionsversorgung nicht gestatte, Vorräte in den „Festen Plätzen“ anzulegen, es an Offizieren mangele, um die Festungsstäbe zu bilden und schließlich, dass so Kräfte gebunden würden, die zur Bekämpfung von Partisanen gebraucht würden. Auch sonst bezweifelten viele Befehlshaber die Annahme, dass die „Festen Plätze“ tatsächlich nennenswerte Feindkräfte binden würden. Diese setzten sich für Frontverkürzungen ein, um mit Schaffung beweglicher Reserven und flexibler Abwehr die gegnerischen Angriffe mithilfe freier Operationen im Raum auszumanövrieren. Letztere Idee tat Hitler jedoch als „Quatsch“ ab.[6] Er erklärte, die Zeit der Operationen größeren Stils im Osten sei abgeschlossen, nun käme es „nur noch auf ein starres Festhalten an.“[7]
Der Führerbefehl vom 8. März 1944 bestimmte die folgenden 29 Orte zu „Festen Plätzen“ (Schreibweise der Ortsnamen im Original des Führerbefehls Nr. 11):[2] | |
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16. Sslusk |
- ^ Für einen kurzen Überblick, siehe: Kurt von Tippelskirch: Geschichte des Zweiten Weltkrieges, Bonn 1956, S.327–347 und 370–389
- ^ a b c d e Führer-Befehl Nr. 11 (Kommandanten der festen Plätze und Kampfkommandanten) vom 8. März 1944; zitiert in: Walter Hubatsch (Hrsg.): Hitlers Weisungen für die Kriegführung 1939–1945, Bernhard & Graefe Verlag für Wehrwissen, Frankfurt/ Main 1962, Dok. 53, S.243–250
- ^ Karl-Heinz Frieser: Irrtümer und Illusionen - Die Fehleinschätzungen der deutschen Führung im Frühjahr 1944, S.524
- ^ Percy E. Schramm: Das Kriegstagebuch des OKW (Einleitung), Bd. 4/1, Bonn 2002, S. 53f
- ^ Siehe die Übersichtstabelle für die Heeresgruppe Mitte, in: Karl-Heinz Frieser: Irrtümer und Illusionen - Die Fehleinschätzungen der deutschen Führung im Frühjahr 1944, S.520
- ^ Karl-Heinz Frieser: Irrtümer und Illusionen - Die Fehleinschätzungen der deutschen Führung im Frühjahr 1944, S. 520–523
- ^ Erich von Manstein: Verlorene Siege, München 1976, S.%nbsp;615